Flachgitterkippmast

Flachgitterkippmast – LPH 10m, 12m, 14m

Um auch in engen Gleisgassen Beleuchtungsmaste anzuordnen, und somit für hinreichende Beleuchtung sorgen zu können, wurde in enger Zusammenarbeit mit der DB Netz AG der Flachgit­ter-Kipp-Pendelmast -System BBL entwickelt.

Die DB Netz AG und die Eisenbahnunfallkasse (EUK) haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, insbesondere bezüglich des Besteigens von Masten aktualisiert. Hiervon betroffen sind auch die Anforderungen an Beleuchtungsmaste. So wurde zwischenzeitlich ein Besteigeverbot für herkömmliche, starre Beleuchtungsmaste verfügt.

Um dennoch die Instandhaltung der Gleisfeldbeleuchtung mit vertretbarem Aufwand, somit ohne zusätzliche Geräte wie Hubarbeitsbühnen etc. durchführen zu können, wurde die Idee geboren, die Leuchte zum Instandhalter herunter zu klappen. Möglich macht dies der Flachgitter-Kipp-Pendelmast –System BBL. Der Mast kann von einer einzelnen Person gekippt werden.

Um auch in den häufig sehr engen Gleisgassen (Gleisabstand min. 4500mm) Beleuchtungsmaste anordnen zu können ist der Flachgitter-Kipp-Pendelmast so konstruiert, dass er im Bereich des Lichtraumprofils nicht breiter als 100mm ist. Auf Knotenbleche an der Fußplatte des Mastes wurde konstruktiv verzichtet wodurch ein zusätzlicher Stolperschutz geschaffen wurde.

Der Flachgitterkippmast verfügt optional über eine integrierte, geschlossene Aufnahme für externe LED-Betriebsgeräte und ist mit sämtlichen seitens der DB Netz AG zugelassenen Leuchten kompatibel.

Der Mast verfügt als erster Flachgitter-Kipp-Mast über eine generelle Freigabe der DB Netz AG.